Freitag, 12. Dezember 2014

Die Heirat beim Standesamt ist Shirk

In der heutigen Zeit gibt es so einige Formen des Shirk und Kufr, die für manche schwer erkennbar sind. Eine davon ist die Heirat beim Standesamt. Warum genau sie Kufr ist, wird in sha'a Allah leicht erkennbar, wenn wir uns zuerst eine andere Form der Kufr-Heirat anschauen, die ihr sehr ähnlich ist:

Wenn ein Muslim zum Beispiel eine Frau heiraten will, die zu Ahl ul-Kitab gehört, dann kann er sienatürlich nur nach den Regeln des Islam heiraten. Es ist klar, dass er sie niemals nach den Regeln von ihrem Din heiraten kann, und dass er zum Kafir werden würde, wenn er es macht. Falls er also in die Kirche oder Synagoge (also zu dem Ort an dem die Juden beten) geht, und dann von den Anhängern von ihrem Din verlangt, dass sie ihn mit ihr verheiraten - dann fordert er von ihnen an, eine bestimmte Sache festzulegen. Nämlich dass sie sagen, dass es für ihn ab jetzt erlaubt ist, mit dieser Frau zusammen zu sein. Dass jeder von ihnen bestimmte „Rechte“ und „Pflichten“ hat und soweiter. Allahu ta’ala hat bekanntgegeben, was Yusuf ´alayhissalam zu den anderen Gefangenen sagte:

"Wahrlich, der Hukm (das Urteil) gebührt nur Allah. Er hat befohlen, dass ihr nur Ihm dient.Das ist der geradlinige Din, allerdings wissen (es) die meisten Menschen nicht." (Yusuf 12:40)

Wenn  jemand in der Kirche oder Synagoge nach den Regeln des Kufr diese Frau heiratet, dann zeigt er dadurch, dass es für ihn kein Problem ist, das ihm die Menschen ihm einen Hukm (Urteil,Gesetz) vorschreiben.

Wenn jemand beim Standesamt heiratet, dann sieht die Situation nicht viel anders aus. Auch beim Standesamt werden die Leute nach den Regeln von einem falschen Din - nämlich der Demokratie - verheiratet. Es kommt nicht auf den Ort der Verheiratung an, oder darauf, ob man sagt, dass es eine religiöse Heirat ist, oder eine standesamtliche - sondern es kommt einfach nur darauf an, ob man so heiratet, wie es im Islam vorgeschrieben ist, oder auf andere Weise. 

Wie wäre es, wenn ein Muslim eine Atheistin heiraten würde? Er würde ab diesem Zeitpunkt sicher kein Muslim mehr sein, weil im Islam eine solche Heirat verboten ist. Er würde meinen, dass er jetzt ihr Ehemann ist und sie seine Ehefrau. So etwas bedeutet, dass er eines der Verbote von Allah leugnet. Allah ta’ala hat diese Sache verboten und als ungültig erklärt. Wer aber diese Ehe für erlaubt erklärt, der leugnet eines der Gesetze von Allah.

Er ta’ala sagte:
„Und wer ist ungerechter als der, der über Allah lügt oder Seine Ayat leugnet? Wahrlich, die Unrechttuenden werden (im Jenseits) keinen Erfolg haben.“ (al-An’am 6:21)

Das Leugnen der Ayat von Allah geschieht nicht nur, indem jemand eine Ayah aus dem Qur'an liest und sagt: „daran glaube ich nicht mehr“. Es geschieht genauso dadurch, dass jemand eine vollkommen klare Sache wie das Alkoholverbot für ungültig erklärt. In diesem Fall kann er noch so oft sagen, dass die Ayah die den Alkohol verbietet zum Qur'an gehört, und wahr ist - er hat sie trotzdem geleugnet, und widerspricht sich selbst. Auch wenn er das irgendwie begründet und sagt: „Ja, die Ayah stimmt, aber heute muss man sich nicht mehr daran halten, und ich bin Muslim und glaube an den Qur'an und die Sunnah“, nützt ihm das mit Sicherheit gar nichts. 

Dieser Mann würde also sagen, dass diese Atheistin seine Ehefrau ist. Diese Aussage alleine zeigt, dass er die Ehe für gültig ansieht. Seine Situation ist überhaupt nicht wie die von jemandem, dermit einer Frau ein wenig Zeit verbringt und Sünden macht. Diese Sache alleine wäre schon verboten, aber in diesem Fall hätte er zumindest nichts für erlaubt erklärt.

Wer aber sagt: „Diese Frau ist meine Ehefrau und wir sind verheiratet“, der begeht nicht nur eine Sünde weil er mit ihr zusammen ist, sondern erklärt die Sache auch für erlaubt. Selbst wenn ein Muslim eine große Sünde macht, ist er ja immer noch Muslim. Aber wer eine Sache für erlaubt erklärt, die Allah verboten hat, der ist eben keiner mehr.

Wegen der Scheidung vor Gericht: Es kann niemand zu Gericht gehen, um von dort irgendein Urteil zu verlangen. Sich nach den Gesetzen des Kufr urteilen zu lassen, ist etwas was einen Muslim auf jeden Fall aus dem Islam herausbringt.

Allah ta’ala sagte:
„Hast du nicht diejenigen gesehen, die behaupten dass sie Iman haben an das was zu dir herab gesandt wurde, und an das was vor dir herab gesandt wurde? Sie wollen vom Taghut einen Hukm anfordern und es wurde ihnen bereits befohlen den Kufr gegen ihn vorzunehmen. Und der Shaytan will sie weit in die Irre führen.“ (an-Nisa' 4:60)

Wer einen Hukm vom Taghut anfordert (also den Tahakum macht), der verlangt von ihm, dass er fürihn etwas festlegt durch seine Kufr-Gesetze. Es ist niemals möglich dass man einem Taghut sagt, dass er ein neues Kufr-Gesetz beschließen soll. Wenn jemand von der Regierung verlangt, dass sie eine bestimmte Sache für erlaubt oder verboten erklärt, der ist ohne Zweifel kein Muslim mehr. 

Falls jemand sie darum bittet, dass sie per Gesetz eine bestimmte Sache erlauben für das ganze Volk, dann kann er niemals Muslim sein. Was ist jetzt, wenn er sie aber „nur“ darum bittet, dass diese Sache für ihn erlauben, und nicht für alle?  Das wäre genau das gleiche, außer dass es hier um keine Vorschrift für das ganze Volk geht, sondern „nur“ für einen einzigen.

Genauso ist es bei der Scheidung. Mal angenommen jemand würde vom Staat verlangen, dass er alle bestehenden standesamtlichen Heiraten aufhebt, dann würde er von ihm den Kufr verlangen. Einfach weil er sie dann über das Gesetz aufheben würde, und über das Gesetz festlegen würde, dass die Verheirateten jetzt keine „Rechte“ und „Pflichten“ untereinander mehr haben. Wer so etwas anfordert, der widerspricht „La ilaha illa Allah“ mit seinen Taten. Egal ob er dazu vor Gericht gegangen wäre, oder ob er selbst sich der Regierung angeschlossen hat um mit ihnen neue Gesetze zu machen, oder wie auch immer.

Wenn das hier verständlich ist, dann ist es in sha'a Allah genauso verständlich, wie es aussieht wenn jemand vom Gericht die eigene Scheidung verlangt. Er würde den Taghut um einen Hukm bitten, und würde ihn darum bitten, dass er über das Gesetz eine Sache beschließt, die ihn und seine Frau betrifft. Auch hier wurde etwas über das Gesetz festgelegt, während aber Allah ta’ala derjenige ist, Der für die Menschen festlegt was für sie verpflichtend ist und was nicht, und was erlaubt ist und was verboten.

Allah ta’ala sagte:
„Oder haben sie etwa Teilhaber, die ihnen vom Din das vorgeschrieben haben was Allah nicht erlaubt hat?“ (ash-Shura 42:21)

Im Islam sind schließlich Regeln für das ganze Leben festgelegt. Falls jemand meinen würde, dass die Menschen sich untereinander „in weltlichen Dingen“ ohne Probleme etwas erlauben und verbieten dürften, dann hätte er damit gesagt: „Im religiösen Bereich darf nur Allah Gesetze machen, im weltlichen aber dürfen auch die Menschen Gesetze machen“. Und er hätte Allah nicht das Recht zur Gesetzesgebung in allen Bereichen zugesprochen, wodurch er natürlich kein Muslim wäre.